Studienwechsel gleich leerer Geldbeutel?

BAföG und der Studienwechsel was du beachten solltest

Kleingeld

Rund um den Studienwechsel: Studieren, um später ein gutes Einkommen zu erhalten, aber in dieser Zeit wenig verdienen, um sich auf das Studium konzentrieren zu können. Viele Studierende kennen das. Die beste Lösung lautet oft: BAföG.

Kommt dir das bekannt vor? Du hast den Antrag mühselig ausgefüllt, jedes Dokument rausgesucht und wochenlang auf eine Antwort gewartet. Und dann endlich: Der Antrag wurde bewilligt. Jetzt kann das Studium entspannt beginnen. Doch was ist, wenn du merkst, dass der Studiengang ganz anders ist, als du ihn dir vorgestellt hast? Was passiert, wenn du dein Fach wechseln möchtest? War der ganze Aufwand umsonst, weil du jetzt deinen Anspruch auf Unterstützung verlierst?

Keine Panik! In den meisten Fällen stellt ein Fachwechsel kein größeres Problem dar. Du solltest nur ein paar Kleinigkeiten beachten.

Informiere dich rechtzeitig

Fast immer erhalten Studierende, die schon BAföG-berechtigt sind, auch nach dem Wechsel des Studienfaches eine Finanzierung. Trotzdem ist jeder Fall individuell. Deswegen solltest du dich schon vorher darüber informieren, ob dir in deinem neuen Studium eine weitere Förderung zusteht. Dies kann mit dem Antrag auf Vorabentscheidung (nach $46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 BAföG) beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gemacht werden. Welches für dich zuständig ist, kannst du hier einsehen.

Halte Dich an die Fristen

Bei einem ersten Wechsel wird der Fachwechsel wie ein Erststudium gefördert, insofern ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind zum Beispiel: Ein Neigungswandel oder die fehlende Eignung für das Fach. Beim ersten Mal wird ein wichtiger Grund anerkannt, solange du das Studium vor dem Beginn des 4. Fachsemesters wechselst. Bei erstmaligem Wechsel, vor Beginn des 3. Fachsemesters, wird automatisch angenommen, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Die Förderung im Zweitstudium wird wie die im Erststudium behandelt. Die Förderungsdauer wird sozusagen ‚zurückgesetzt‘ – die Höhe der Rückzahlung aber nicht. Wichtig ist also, dass du dem BAföG-Amt deine Entscheidung schnellstmöglich mitteilst, denn damit ersparst du dir eine Menge Aufwand und Geld.

Nicht dein erster Wechsel?

Auch in deinem dritten Studium kannst du Anspruch auf weitere Förderung haben. Die Semester aus deinem vorherigen Studium werden aber mit deiner neuen Förderungsdauer verrechnet. Das bedeutet, wenn du im zweiten Studium bereits zwei Semester studiert hast, werden dir für das neue Studium nur vier Semester bewilligt. In diesem Fall gilt die „vor-dem-vierten-Semester“-Regel nicht. Für die verbleibenden Semester, nach Ablauf der Förderungsdauer, wird dir ein zinsloses Staatsdarlehen gewährt.

Wichtiger vs. Unabweisbarer Grund

Anders, als bei einem wichtigen Grund (s.o.), wird die bisherige Anzahl der Semester bei einem unabweisbaren Grund nicht beachtet. Hier bleibt es für die gesamte Dauer des Studiums bei einem Zuschuss und zinslosen Darlehen.
Ein unabweisbarer Grund ist zum Beispiel eine, nach Aufnahme der Ausbildung eingetretene, Behinderung, die die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder des angestrebten Berufes unmöglich macht. Eine Förderung nach dem Beginn des vierten Fachsemesters oder bei dem Wechsel eines Masterstudiengangs kann nur bewilligt werden, wenn ein unabweisbarer Grund vorliegt.

Ausnahmen

Wie bei so vielen Dingen, gibt es auch bei der BAföG-Regelungen Ausnahmen oder gesonderte Fälle. Wechselt man beispielsweise ein Fach in seinem Lehramtsstudium, also von Geschichte zu Mathe, liegt auch hier ein Fachwechsel vor. Das gilt übrigens auch, wenn die Schulform für das jeweilige Fach gewechselt wird, man also vom Gymnasium auf die Realschulform wechselt.
Bei Schwerpunktverlagerungen, d.h. wenn die bisherigen Semester des letzten und des neuen Studiums identisch sind oder wenn alle Leistungen des vorherigen Studiums anrechenbar sind, dann hat der Wechsel keinen Einfluss auf die Weiterförderung.

Wusstest du schon?

Wenn du im Bachelor dein Studium gewechselt oder länger als die Regelstudienzeit gebraucht hast, dann hat das keine Auswirkungen auf deinen Förderungsanspruch im Master. Der Master ist ein eigenständiges Studium und wird, unter gleichbleibenden Umständen, auch für die gesamte Regelstudienzeit gefördert.

Wenn du dich an diesen Punkten orientierst, sollte deiner Weiterförderung nichts im Wege stehen.*

*Bitte beachte, dass alle Informationen mit dem besten Wissen zusammengetragen wurden. Dennoch wird jeder Fall individuell betrachtet. Also wende dich so schnell wie möglich an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

In der Reihe Rund um den Studienwechsel” beleuchtet Ceyda die Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln, dabei aber immer aus der Perspektive einer Studienwechslerin.

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