Studienwechsel gleich leerer Geldbeutel?

BAföG und der Studienwechsel was du beachten solltest

Kleingeld

Rund um den Studienwechsel: Studieren, um später gut zu verdienen – und in dieser Zeit selbst wenig Geld haben. Viele Studierende kennen das. Die Lösung heißt oft: BAföG.

Du hast den Antrag ausgefüllt, alle Unterlagen zusammengesucht und wochenlang auf die Bewilligung gewartet. Und dann merkst du: Der Studiengang ist ganz anders als gedacht. Verlierst du bei einem Fachwechsel deinen Anspruch auf Förderung? Keine Panik – in den meisten Fällen ist ein Fachwechsel kein Problem. Du solltest nur ein paar Punkte beachten.

Keine Panik! In den meisten Fällen stellt ein Fachwechsel kein größeres Problem dar. Du solltest nur ein paar Kleinigkeiten beachten.

Informiere dich rechtzeitig

Wer schon BAföG bezieht, wird fast immer auch nach einem Fachwechsel weiter gefördert. Trotzdem wird jeder Fall einzeln geprüft. Ob dir im neuen Studium weiter Förderung zusteht, kannst du vorab klären – mit einem Antrag auf Vorabentscheidung (§ 46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BAföG) beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Welches für dich zuständig ist, findest du hier.

Halte Dich an die Fristen

Beim ersten Wechsel wird das neue Fach wie ein Erststudium gefördert, sofern ein wichtiger Grund vorliegt – etwa ein Neigungswandel oder fehlende Eignung. Ein wichtiger Grund wird anerkannt, wenn du vor Beginn des 5. Fachsemesters wechselst; wechselst du vor Beginn des 4. Fachsemesters, wird er sogar automatisch angenommen und muss nicht begründet werden. Die Förderungsdauer wird dabei zurückgesetzt, die Höhe der späteren Rückzahlung aber nicht. Wichtig: Teile dem BAföG-Amt deine Entscheidung so schnell wie möglich mit – das spart Aufwand und Geld.

Nicht dein erster Wechsel?

Auch im dritten Studium kannst du Anspruch auf Förderung haben. Allerdings werden die Semester aus dem vorherigen Studium auf die neue Förderungsdauer angerechnet: Hast du im zweiten Studium schon zwei Semester studiert, bekommst du fürs neue nur vier bewilligt. Die Vermutungsregel greift hier nicht. Für die restlichen Semester gibt es ein zinsloses Staatsdarlehen.

Wichtiger vs. Unabweisbarer Grund

Anders als beim wichtigen Grund spielt beim unabweisbaren Grund die Zahl der bisherigen Semester keine Rolle. Hier bleibt es für das gesamte Studium bei Zuschuss und zinslosem Darlehen. Ein unabweisbarer Grund ist z. B. eine nach Studienbeginn eingetretene Behinderung, die die bisherige Ausbildung unmöglich macht. Nach Beginn des 5. Fachsemesters oder beim Wechsel im Masterstudium reicht nur noch ein unabweisbarer Grund.

Ausnahmen

Wie überall gibt es Ausnahmen. Wechselst du im Lehramt ein Fach (etwa von Geschichte zu Mathe) oder die Schulform (z. B. Gymnasium zu Realschule), gilt das ebenfalls als Fachwechsel. Bei einer Schwerpunktverlagerung dagegen – wenn alle bisherigen Leistungen angerechnet werden – hat der Wechsel keinen Einfluss auf die Förderung.

Wusstest du schon?

Ein Fachwechsel oder eine überschrittene Regelstudienzeit im Bachelor wirken sich nicht auf deinen Förderungsanspruch im Master aus. Der Master ist ein eigenständiges Studium und wird unter gleichen Umständen für die volle Regelstudienzeit gefördert.

Wenn du dich an diesen Punkten orientierst, sollte deiner Weiterförderung nichts im Wege stehen.*

*Alle Angaben sind sorgfältig zusammengetragen, ersetzen aber keine Beratung im Einzelfall. Wende dich möglichst früh an dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung.

In der Reihe Rund um den Studienwechsel“ beleuchtet Ceyda die Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln, dabei aber immer aus der Perspektive einer Studienwechslerin.

Exmatrikuliert und dann?
Luca Harbord

Exmatrikuliert – und dann?

Zum Blogeintrag
Ratgeber für Eltern

„Mama, Papa, ich breche mein Studium ab.“

Zum Blogeintrag
Tipps von Expert*innen

Interview: Der Studienabbruch im Lebenslauf

Zum Blogeintrag
Studienabbruch: Lara Ising
Lara Ising

Wenn Plan A nicht funktioniert…

Zum Blogeintrag
Studienwechslerin
Ceyda

„Mach die Zweifel nicht mit dir selbst aus.“

Zum Blogeintrag
Nadja
Nadja Weber

„Mein Glück ist wichtiger als meine Leistungen.“

Zum Blogeintrag

Wir nutzen Statistik Cookies. Diese erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher*innen unsere Website nutzen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Einverstanden